19.11.2008
Versetzungsverfahren bis 30.11.2008
Das Versetzungsverfahren ist im vollen Gange. Wer versetzt werden möchte muss jetzt handeln.
Für eine Versetzung innerhalb des Landes NRW ist die fristgerechte Abgabe des Versetzungsantrags erforderlich.
Das Verfahren, das unter www.oliver.nrw.de beschrieben wird, ist genau einzuhalten. Grundlegend ist der aktuelle Versetzungserlass.
Wer einen gültigen Versetzungsantrag abgegeben hat, braucht nach einer Wartezeit von fünf Jahren bei weitere Versetzungsanträge keine Freigabe mehr.
Näheres in unserem aktuellen Info.
