17.05.2010

Versetzungserlass vom 30. April 2010

Situation der Versetzungsbewerber/innen in einzelnen Punkten verbessert

Mit der Einrichtung eines zweiten Versetzungstermins (Versetzung zum Schulhalbjahr) hatte das Schulministerium im Jahr 2009 gepunktet.

Problematisch damals: Die Versetzungsanträge mussten noch vor Schuljahrsbeginn abgegeben werden.

Jetzt hat das Ministerium nachgebessert:

  • Die Versetzungsanträge brauchen erst am Schuljahrsanfang abgegeben zu werden.
  • Für die Versetzung zum neuen Schuljahr besteht zusätzlich die Möglichkeit, im Dezember Versetzungsanträge  zu stellen.

Näheres zum neuen Versetzungserlass in unserem neuen Info.