17.05.2010
Versetzungserlass vom 30. April 2010
Situation der Versetzungsbewerber/innen in einzelnen Punkten verbessert
Mit der Einrichtung eines zweiten Versetzungstermins (Versetzung zum Schulhalbjahr) hatte das Schulministerium im Jahr 2009 gepunktet.
Problematisch damals: Die Versetzungsanträge mussten noch vor Schuljahrsbeginn abgegeben werden.
Jetzt hat das Ministerium nachgebessert:
- Die Versetzungsanträge brauchen erst am Schuljahrsanfang abgegeben zu werden.
- Für die Versetzung zum neuen Schuljahr besteht zusätzlich die Möglichkeit, im Dezember Versetzungsanträge zu stellen.
Näheres zum neuen Versetzungserlass in unserem neuen Info.
