Mehr Laufbahnwechsel im Augustverfahren 2007
Die Bezirksregierung Düsseldorf zieht eine umstrittene Verfügung für das Augustverfahren zurück. Die Gesamtschulen dürfen nunmehr erlassgemäß ausschreiben.
Die Schulaufsicht Gesamtschule hat den Plan, im Augustverfahren 2007 kein Laufbahnwechselverfahren durchzuführen, aufgegeben.
fidel hat interveniert und auf Einhaltung des Erlasses gedrungen. Darauf hat die Schulaufsicht reagiert.
Die umstrittene Verfügung vom 10.08.07 wurde zurückgezogen!
Es gilt: Die Schulleitungen entscheiden, ob sie ihre A 13Z-Stellen für neue Bewerber/innen oder für den Laufbahnwechsel verwenden. Die Schulaufsicht hat lediglich die Aufgabe zu beraten und zu unterstützen.
Die Gesamtschulen sind am 27.08.07 informiert worden. Es heißt, dass viele Schulen ihre A 13Z-Stellen, die sie bereits für neue Bewerber/innen ausgeschrieben hatten, nun doch für den Laufbahnwechsel verwenden.
