- 1:
Wir über uns. - 2:
Laufbahnwechsel. - 3:
Versetzung. - 4:
Gesamtschule. - 5:
Angestellte. - 6:
Links.
Angestellte und der TV-L
Der Tarifvertrag Länder (TV-L) gilt für alle Arbeiter und Angestellten der Bundesländer mit Ausnahme von Berlin und Hessen. Der Tarifvertrag wurde am 19. Mai 2006 geschlossen und trat als Nachfolger des BAT am 1.11.2006 in Kraft.
Die BAT-Angestellten, die am Stichtag des 31.10.2006 in den Ländern beschäftigt waren, wurden erstmalig zum 1.11.2006 und endgültig eum 1.11.2008 in den TV-L übergeleitet.
Verhandlungspartner des TV-L waren ver.di und der dbb beamtenbund und tarifunion sowie die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TDL) für die Arbeitgeberseite. Die Interessen der Lehrer/innen wurden von der GEW und den Lehrerverbänden wahrgenommen, so die allgemeine Sprachregelung. De facto wurde die Lehrervertretung aber an die Großorganisationen delegiert.
Ziel des TV-L sollte die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten und die Anpassung der neuen an die alten Bundesländer sein.
Die von ver.di und GEW im Vorfeld propagierte Gleichstellung von Angestellten und Beamten wurde nicht erreicht. Sie war nicht einmal Gegenstand der Verhandlungen. Damit wurde eine große Chance vertan!
Der TV-L bedingt enorme Verschlechterungen, insbesondere bei den Berufsanfängern der höheren Gehaltsgruppen ab Stufe 9. Davon sind insbesondere Lehrer/innen betroffen.
fidel hat als erste Lehrerorganisation den TV-L kritisiert. Damals wurden wir heftig angegriffen. Inzwischen teilen auch andere Lehrerorganisationen unsere Kritik.
Informationen dazu stehen in unserem TV-L-Fyler.
Der TV-L ist ein kompliziertes Regelwerk. Gewerkschaft und Verbände haben bisher wenig zum Verständnis des Inhalts beigetragen. Problematisch ist es, wenn Fristen ablaufen.
Weitere Informationen gibt es bei der SCHaLL, der INI und dem LBV.