Versetzungsverfahren
Das Versetzungsverfahren findet im November jeden Jahres statt. Dabei geht es um Versetzungen innerhalb des Landes NRW und solche in andere Bundesländer. Versetzungen erfolgen stets zum 1.08. eines Jahres.
Das allgemeine Versetzungsverfahren gilt für laufbahngleiche Versetzungen innerhalb des Landes NRW. Maßgebend ist der jährliche Versetzungserlass. Grundlegendes dazu steht im Erlass vom 24.11.1989.
Die Möglichkeit der Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen des Landes NRW ist abgeschafft.
Bei Versetzungen in andere Bundesländer ist die KMK-Vereinbarung vom 10.05.2001 relevant. Zu beachten sind auch die Hinweise vom 22.10.1999.
Das Lehrertauschverfahren ist das Länder übergreifende Versetzungsverfahren. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Lehrerinnen und Lehrer sich auf ausgeschriebene Stellen in anderen Bundesländern bewerben.
Detaillierte Informationen zum Thema Versetzung findet man unter www.oliver.nrw.de.
