Forderungen zur Versetzung
Im Jahr 2001 öffnete das Ministerium das Ausschreibungsverfahren für laufbahngleiche Versetzungen. Nach einer Dienstzeit von fünf Jahren hatten Beschäftigte die Freigabe für dieses Verfahren. So zumindest war die letzte Regelung.
Die Bewerbung im Ausschreibungsverfahren wurde 2005 abgeschafft. Diese Maßnahme hat sich als eine falsche Entscheidung erwiesen.
Wir wollen, dass die Beschäftigten Optionen haben, über ihr berufliches Leben selbst zu bestimmen.
Wir fordern vom Ministerium
- die konsequente Umsetzung des Prinzips „Versetzung vor Neueinstellung“,
- die Zulassung der laufbahngleichen Versetzungsbewerber/innen zu allen Ausschreibungsverfahren für neue Bewerber/innen
- die automatische Freigabe für das allgemeine Versetzungsverfahren drei Jahre nach der Einstellung.
