Bewertung des aktuellen Versetzungsverfahrens
fidel hat sich stets für die Interessen der Beschäftigten stark gemacht.
Früher konnten Schulleitungen und Schulaufsicht fortwährend die Freigabe verweigern bis die Bewerber/innen frustriert aufgegeben haben. Bei erneuter Aufnahme der Bewerbung wurde mit fehlender Kontinuität in der Antragsstellung argumentiert.
Hat sich die Situation, dass versetzungswillige Kolleginnen und Kollegen über Jahrzehnte an ihren Schulen festgehalten werden, tatsächlich verbessert?
Heute gibt es eine Freigabegarantie fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Versetzungsantrag. Deshalb ist es nicht mehr erforderlich, kontinuierlich Anträge zu stellen. Ein einziger Antrag genügt.
Aber eine Freigabe heißt noch nicht Versetzung. Insbesondere nicht, wenn es um den Wechsel zum Gymnasium geht. Schulleitungen und Schulaufsicht lehnen in der Regel Bewerber/innen anderer Schulformen ab.
Besonders ärgerlich wird es, wenn im allgemeinen Versetzungsverfahren keine Versetzung erfolgt, aber im Märzverfahren Stellen ausgeschrieben werden, auf die eine Versetzung möglich gewesen wäre.
Wir raten den Beschäftigten, sich in einem solchen Fall an den Personalrat zu wenden, damit die ausgeschriebene Stelle zurückgenommen und die Versetzung nachträglich durchgeführt wird.
Doch auch das ist schwierig: Die Verantwortlichen formulieren für die Ausschreibung harte Kriterien, um im Falle eines Einspruchs argumentieren zu können, dass eine Versetzung auf diese neu qualifizierte Stelle nicht möglich ist.
