Verfahren

Das Ministerium etabliert mit dem Erlass vom 23.06.06 ein grundlegend neues Verfahren für den Laufbahnwechsel. Dieses Verfahren gilt seit dem Schuljahr 2006/07.

Warum hat das Ministerium das Verfahren geändert? Das hatte mehrere Gründe.

Laufbahnwechselverfahren und Einstellungsverfahren werden getrennt durchgeführt. Die Ausschreibung der Stellen für den Laufbahnwechsel erfolgt zeitgleich mit der Ausschreibung für Neueinstellungen an zwei von insgesamt vier Ausschreibungsterminen, dem 1. AV im August und dem 3. AV. im März eines jeden Jahres.

Die Schulleitungen können entscheiden, ob sie eine ihnen zugewiesene Stelle für neu einzustellende Lehrkräfte oder für Laufbahnwechsler/innen ausschreiben. Sie sollen dabei von der Schulaufsicht beraten werden.