Bewertung
Das neue Laufbahnwechselverfahren bedeutet für die Beschäftigten ein Verlust an Freiheit und ein Verlust an Chancen.
Früher konnten sich die Laufbahnwechsler/innen in drei Verfahren auf jede ausgeschriebene A 13Z-Stelle bewerben. Zwar standen sie dabei in Konkurrenz zu den neuen Bewerber/innen, aber sie konnten immerhin auf ungefähr 80 % aller Ausschreibungen zugreifen. Mehr...
Die neuen Regelungen erlauben nur noch die Bewerbung auf Stellen, die exklusiv für den Laufbahnwechsel ausgeschrieben werden. Laufbahnwechsler/innen sind vom quantitativ großen 2. AV im November ebenso ausgeschlossen wie von einer Bewerbung auf den enormen Stellenpool der Neueinstellungen.
Eine Evaluation des neuen Laufbahnwechsel-Verfahrens, bezogen auf das Schuljahr 2006/07, befindet sich hier.
Die Schulaufsicht und die Schulleitungen sind die Profiteure. Sie befinden sich jetzt in einer Machtposition. Die Schulaufsicht weist die freien A 13Z-Stellen den vier Ausschreibungsverfahren zu und die Schulleitungen entscheiden, ob sie die Stellen für den Laufbahnwechsel oder für Neueinstellungen ausschreiben.
Schulleitungen schreiben für den Laufbahnwechsel meist nur dann aus, wenn sie die Bewerberin oder den Bewerber persönlich kennen. Diese brauchen also Beziehungen, um in den Genuss einer Ausschreibung zu gelangen.
Benachteiligt sind insbesondere Personen, die
- an ihrem Arbeitsplatz in Konkurrenz zu anderen Laufbahnwechsler/innen stehen,
- an einer Schule arbeiten, die mit SII-Stellen überbesetzt ist,
- an eine andere Schule oder Schulform wechseln wollen.
