Angestellte jetzt "Beschäftigte"

Der TV-L nivelliert die Unterschiede von Arbeitern und Angestellten in einem gemeinsamen Tarifvertrag.

Der offiziellen Lesart nach werden die Begriffe „Arbeiter“ und „Angestellte“ durch den neuen Begriff „Beschäftigte“ ersetzt, der keine Unterscheidung mehr erlaubt.

Die Frage ist nicht nur, ob sich „Arbeiter“ und „Angestellte“ zu einer gemeinsamen Berufsgruppe zusammenfassen lassen und ob in diesem Kollektiv Identität angemessen hergestellt werden kann.

Fraglich ist auch, ob sich der Begriff „Beschäftigte“ überhaupt eignet, denn auch Beamte sind Beschäftigte. Man hat somit nicht nur zwei Berufsgruppen ihrer Identifikation beraubt, sondern nimmt ihnen auch die Möglichkeit, sich mit dem neuen Begriff verständlich auszudrücken.